
Schwangerschaft und Babyzeit – Deine Zeit, in der du Unterstützung verdienst
Jede Schwangerschaft und jede Geburt ist einzigartig – genau wie du. Manchmal verläuft alles unbeschwert, manchmal bringt diese besondere Zeit Herausforderungen mit sich. Ob du dich in der Schwangerschaft schonen musst, um dich und dein Baby zu schützen, oder ob die Geburt anstrengend war – jetzt ist es wichtig, dass du dich erholen und ganz auf dich und dein Kind konzentrieren kannst.
Ansprüche auf Haushaltshilfe:
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Wer kann eine Haushaltshilfe beantragen?
Eine Haushaltshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
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Drohende Frühgeburt: Um Komplikationen zu vermeiden, kann Ruhe und Entlastung durch eine Haushaltshilfe wichtig sein.
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Ältere Kinder im Haushalt: Die Betreuung von Kindern und der Haushalt können in der Schwangerschaft besonders kräftezehrend sein.
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Überlastung durch Alltag und Beruf: Die Doppelbelastung von Beruf und Haushalt kann zu starker Erschöpfung führen.
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Medizinisch notwendige Bettruhe: Wenn Ihr Arzt Bettruhe verordnet hat, ist eine Unterstützung im Haushalt unerlässlich.
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Wie übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Ärztliche Bescheinigung: Ihr Arzt muss die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen.
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Ärztliches Attest: Sie benötigen ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
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Angaben zu Dauer und Umfang: Im Attest sollten Angaben zur benötigten Dauer und zum Umfang der Hilfe gemacht werden.
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Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?
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Eine Haushaltshilfe kann Ihnen in vielen Bereichen des Haushalts unter die Arme greifen. Zu den typischen Aufgaben gehören:
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Kochen und Mahlzeiten zubereiten: Damit Sie sich gesund ernähren können, übernimmt die Haushaltshilfe die Zubereitung von Speisen.
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Wäschepflege: Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche wird von der Haushaltshilfe erledigt.
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Reinigung der Wohnung: Die Reinigung der Wohnräume sorgt für ein angenehmes und hygienisches Umfeld.
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Kinderbetreuung: Die Betreuung und Versorgung von Kindern kann durch die Haushaltshilfe übernommen werden.
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Einkäufe und Besorgungen: Erledigungen außer Haus, wie Einkäufe, werden von der Haushaltshilfe übernommen.
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Begleitung zu Arztterminen: Bei Bedarf kann die Haushaltshilfe Sie zu medizinischen Terminen begleiten.
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Wichtig zu wissen: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse, um alle Details zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten. So können Sie sich in Ihrer Schwangerschaft optimal unterstützen lassen und sich auf sich und Ihr Baby konzentrieren.

Wenn das Leben plötzlich Kopf steht: Haushaltshilfe in schwierigen Zeiten
Das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit – und plötzlich ist der Alltag nicht mehr wie gewohnt. Besonders wenn Sie den Haushalt alleine führen oder ganz auf sich allein gestellt sind, können solche Ereignisse große Herausforderungen mit sich bringen.

Ansprüche auf Haushaltshilfe:
​ Wussten Sie, dass der Gesetzgeber in solchen Situationen an Sie denkt und Ihnen Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe ermöglicht?
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Das Fundament: § 38 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Ihre Rechte auf Haushaltshilfe sind im § 38 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschrieben. Das bedeutet konkret:
Anspruch bei Haushaltsunfähigkeit: Wenn Sie aufgrund von Krankheit, einer Reha-Maßnahme, eines Unfalls oder ärztlicher Anordnung vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, haben Sie Anspruch auf Hilfe.
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Was genau macht eine Haushaltshilfe?
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Küche: Zubereitung gesunder und stärkender Mahlzeiten, Kochen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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Wäsche: Waschen, Bügeln und Einräumen Ihrer Wäsche, damit Sie sich um diesen Punkt keine Sorgen machen müssen.
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Wohnung: Reinigung der Wohnräume für ein angenehmes und hygienisches Zuhause, in dem Sie sich wohlfühlen können.
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Kinder: Liebevolle Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können (wenn Kinder im Haushalt leben).
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Einkäufe: Erledigung wichtiger Einkäufe und Besorgungen, damit Ihr Kühlschrank gefüllt ist und Sie alles Nötige haben.
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Begleitung: Unterstützung und Begleitung zu wichtigen medizinischen Terminen, wenn Sie sich nicht alleine auf den Weg machen können.
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Wie lange steht Ihnen die Hilfe zu? Die Anspruchsdauer:
Die Dauer der Haushaltshilfe ist gesetzlich geregelt:
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Grundanspruch: In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.
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Verlängerung bei Kindern: Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Ihre Hilfe angewiesen ist, kann der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.
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Neu seit 2016: Seit dem 1. Januar 2016 können Sie die Haushaltshilfe auch direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt beantragen, selbst wenn keine Kinder in Ihrem Haushalt leben. Diese Regelung soll Ihnen den Übergang von der Klinik nach Hause erleichtern.
Wir sind für Sie da!
Wir wissen, dass eine Krankheit oder ein Unfall das Leben komplett verändern kann. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihrer Familie in dieser Zeit den Rücken zu stärken. Mit unserer Unterstützung können Sie sich besser auf Ihre Genesung konzentrieren und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder in den Griff bekommen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und die passende Unterstützung zu finden!