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Kein Papierkram für Sie: Wir rechnen direkt ab!

Mit uns brauchen Sie sich um die Bürokratie keine Gedanken zu machen. Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So ist Ihre Unterstützung gesichert und Sie haben den Kopf frei für das Wichtigste

Wir arbeiten mit allen gängigen Pflegekassen zusammen, darunter:

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Der Entlastungsbetrag: Ihr Plus für mehr Lebensqualität

Der Entlastungsbetrag bietet Ihnen oder Ihren pflegenden Angehörigen bis zu 131 € monatlich für Angebote, die den Alltag erleichtern. Dieser Betrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, die Ihr Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht schmälert.

So funktioniert's: Wir rechnen die Kosten für Ihre in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So erhalten Sie unkompliziert Unterstützung, fördern Ihre Selbstständigkeit und verbessern spürbar Ihre Lebensqualität.

Leistung                               Höhe                                 Nutzen

Entlastungsbetrag          Bis zu 131 €/Monat                     3 Std. monatlich 

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Verhinderungspflege: Ihre Auszeit ist uns wichtig

Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen, während eine qualifizierte Person die Betreuung übernimmt. Besonders die stundenweise Verhinderungspflege bietet Ihnen maximale Flexibilität: Sie können diese an so vielen Tagen im Jahr nutzen, wie Sie benötigen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird. So sind Sie auch bei kurzen Erledigungen oder wichtigen Terminen im Alltag entlastet.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Flexible Nutzung: Stundenweise Entlastung ganz nach Ihrem Bedarf.

  • Pflegegeld bleibt erhalten: Keine Kürzung Ihrer bestehenden Leistungen.

  • Wichtige Auszeiten: Mehr Freiräume für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Voraussetzungen: Sie benötigen einen Pflegegrad von 2 bis 5 und die Pflege muss in der Regel durch Angehörige erfolgen.

Das Budget ab 2025: Das reguläre Budget der Verhinderungspflege wird ab 2025 auf 1.685 € erhöht.

Clever kombinieren: Wussten Sie, dass Sie ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen können? So erhöht sich der mögliche Betrag schon heute auf bis zu 2.528 €. Ab dem 1. Juli 2025 wird dies sogar noch einfacher: Eine 100-prozentige Übertragung des Kurzzeitpflege-Budgets ist dann möglich, sodass Ihnen insgesamt bis zu 3.539 € zur Verfügung stehen!

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung, damit Sie diese wichtige Leistung optimal nutzen können.

Mit den neuen Budgets der Verhinderungspflege können Sie folgende Stundenanzahl für unsere Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft erhalten:

  • Ab 2025 (regulär):

    • 1.685 € / 39,50 € pro Stunde = ca. 42,6 Stunden

  • Mit ungenutzter Kurzzeitpflege kombiniert (bereits heute möglich):

    • 2.528 € / 39,50 € pro Stunde = ca. 64 Stunden

  • Ab dem 1. Juli 2025 (bei 100% Übertragung der Kurzzeitpflege):

    • 3.539 € / 39,50 € pro Stunde = ca. 89,6 Stunden

Pflegesachleistungen: Mehr Flexibilität ab 2025

 

Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegesachleistungen erhöht, um Ihnen noch mehr Unterstützung zu ermöglichen. Das Beste daran: Sie können einen Teil dieser Leistungen flexibel für genau die Hilfe nutzen, die Sie im Alltag wirklich brauchen.

 

Ihre monatlichen Sachleistungen ab 2025:

  • Pflegegrad 1: 0 €

  • Pflegegrad 2: 796 €

  • Pflegegrad 3: 1.497 €

  • Pflegegrad 4: 1.859 €

  • Pflegegrad 5: 2.299 €

Was bedeutet "Umwidmung"? Sie können bis zu 40% Ihrer monatlichen Pflegesachleistungen für andere wichtige Dienste umwandeln, wie zum Beispiel für unsere Unterstützung im Haushalt oder für unsere Betreuungsleistungen. Das gibt Ihnen deutlich mehr Spielraum und verbessert Ihre Versorgungssituation spürbar.

Wichtig zu wissen: Bei der Umwidmung mindert sich Ihr Pflegegeld prozentual in dem Umfang, in dem Sie die Sachleistungen für andere Dienste nutzen. Sie müssen jedoch nicht die kompletten 40% umwandeln; Sie können auch einen kleineren Anteil wählen, je nachdem, was am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Diese flexible Nutzung Ihrer Sachleistungen bietet Ihnen einen echten Vorteil für Ihren Alltag. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Mittel optimal einsetzen können.

So viele Stunden erhalten Sie mit Leichtmacher:

Wir berechnen 39,50 € pro Stunde für unsere qualifizierten Leistungen in der Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft. Hier sehen Sie, wie viele Stunden Unterstützung Sie mit den verschiedenen Leistungen der Pflegekasse erhalten können:

Durch die Möglichkeit, bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen umzuwandeln, können Sie noch mehr Stunden für Alltags- und Haushaltshilfe nutzen:

  • Pflegegrad 2: Mit 318,40 € (40% von 796 €) erhalten Sie ca. 8 Stunden extra.

  • Pflegegrad 3: Mit 598,80 € (40% von 1.497 €) erhalten Sie ca. 15 Stunden extra.

  • Pflegegrad 4: Mit 743,60 € (40% von 1.859 €) erhalten Sie ca. 18 Stunden extra.

  • Pflegegrad 5: Mit 919,60 € (40% von 2.299 €) erhalten Sie ca. 23 Stunden extra.

Bitte beachten Sie: Die genaue Stundenzahl kann je nach individueller Kostenstruktur und tatsächlicher Inanspruchnahme leicht variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie Ihr Budget optimal für sich nutzen können!

Privatleistungen: Flexible Hilfe ohne Pflegegrad

 

Sie wünschen sich Unterstützung im Haushalt oder Gesellschaft und Betreuung, haben aber keinen Pflegegrad oder möchten Leistungen in Anspruch nehmen, die über die der Pflegekasse hinausgehen? Kein Problem!

Neben der Abrechnung über den Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen bieten wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, unsere individuellen Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen als Privatzahler in Anspruch zu nehmen.

Das ist die ideale Lösung, um flexibel und unabhängig genau die Unterstützung zu erhalten, die Sie sich wünschen. Egal ob regelmäßige Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Terminen und Einkäufen oder einfach jemand, der da ist und zuhört – wir sind für Sie da.

Und um Ihnen als Privatzahler entgegenzukommen, bieten wir Ihnen einen speziellen Stundensatz von nur 31 € pro Stunde für diese Leistungen.

Sprechen Sie uns einfach an! In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu unserem Leistungsangebot für Privatzahler und erstellen Ihnen ein transparentes, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. So erhalten Sie genau die Entlastung und Gesellschaft, die Ihren Alltag bereichert.

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Persönliches Budget: Mehr Selbstbestimmung im Alltag

 

Das Persönliche Budget ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung ermöglicht, selbst zu entscheiden und zu organisieren, welche Unterstützung sie zur Teilhabe am Leben benötigen. Es ist Ihr Budget, Ihre Wahl!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Selbstbestimmung: Sie bestimmen, welche Leistungen Sie von wem erhalten und wie Sie Ihr Budget einsetzen – zum Beispiel für unsere Alltags- und Haushaltshilfe.

  • Flexibilität: Passen Sie die Leistungen jederzeit an Ihre Bedürfnisse an.

  • Eigenverantwortung: Gestalten Sie Ihre Unterstützung aktiv mit.

Was kann darüber finanziert werden? Vom Persönlichen Budget können verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe abgerechnet werden, darunter:

  • Alltagsassistenz

  • Haushaltsführung

  • Freizeitbegleitung

  • Fahrdienste

Wer hat Anspruch? Anspruch haben Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe erfüllen.

So funktioniert die Abrechnung mit uns: Wenn Sie ein Persönliches Budget haben, können Sie unsere Betreuungsleistungen direkt damit bezahlen. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie einfach bei Ihrem zuständigen Leistungsträger (z.B. dem Sozialamt) einreichen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich!

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