Abrechnung & Kosten
Kosten & Möglichkeiten – Alles auf einen Blick
Hier finden Sie einen schnellen Überblick: Wofür sind die Beträge gedacht? Welche Optionen stehen Ihnen zur Verfügung? Und was können Sie mit welchem Budget umsetzen? Wir erklären es Ihnen ganz einfach und verständlich – transparent und ohne Schnickschnack
Umwidmung der Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen 2025 und die Möglichkeit der Umwidmung
Die Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 erhöht. Hier sind die aktuellen Beträge pro Monat:
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Pflegegrad 1: 0 €
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Pflegegrad 2: 796 €
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Pflegegrad 3: 1.497 €
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Pflegegrad 4: 1.859 €
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Pflegegrad 5: 2.299 €
Was bedeutet Umwidmung?
Bis zu 40% Ihrer monatlichen Pflegesachleistungen können für andere Leistungen umgewidmet werden, beispielsweise zur Unterstützung im Haushalt oder für Betreuungsleistungen. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Mittel und kann die Versorgungssituation verbessern.
Beispielrechnung für Pflegegrad 2 (gültig ab 2025):
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Verfügbar: 796 € als Sachleistungen
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Umwidmung von 40%: 318,40 € für Dienstleistungen (796 € x 0,4 = 318,40 €)
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Bei voller Nutzer der Umwandlung von 40% der Pflegesachleistungen bleibt ein Restbetrag des Pflegegeldes von 208,20€.
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Somit ergibt sich ein Nettovorteil von 179,60€. Dieser ergibt sich daraus das wir 318,40€ nutzbar gemacht haben und nur einen Betrag von 179,60€ vom Pflegegeld verlieren.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Mit 131 € monatlich unterstützt dieser Betrag Pflegebedürftige und ihre Helfer, den Alltag leichter zu meistern. Egal ob für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleitung, dieser Betrag macht zusätzliche Angebote zugänglich, ohne das Pflegegeld zu schmälern.
Wichtig: Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der direkten Begleichung von Dienstleistungsrechnungen. Eine wertvolle Hilfe, die Ihre Lebensqualität verbessern kann, ohne Ihre üblichen Ansprüche zu beeinträchtigen.
Was ist das Persönliche Budget?
Was ist das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung?
Das Persönliche Budget ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Es ermöglicht Menschen mit Behinderung, die Leistungen, die sie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen, selbst zu bestimmen und zu organisieren.
Ihre Vorteile:
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Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, von wem Sie diese erhalten und wie Sie Ihr Budget einsetzen. So können Sie beispielsweise unseren Betreuungsdienst in Ihre individuelle Assistenzplanung einbeziehen.
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Flexibilität: Sie können die Leistungen flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen und so die optimale Unterstützung für sich sicherstellen.
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Eigenverantwortung: Sie übernehmen die Verantwortung für die Organisation Ihrer Assistenz und gestalten diese aktiv mit.
Welche Leistungen können über das Persönliche Budget abgerechnet werden?
Über das Persönliche Budget können verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe finanziert werden, z.B.:
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Assistenzleistungen im Alltag
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Unterstützung bei der Haushaltsführung
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Begleitung bei Freizeitaktivitäten
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Fahrdienste
Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Anspruch auf das Persönliche Budget haben Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe erfüllen.
So funktioniert die Abrechnung:
Wenn Sie ein Persönliches Budget haben, können Sie unsere Betreuungsleistungen direkt mit dem Budget bezahlen. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger (z.B. dem Sozialamt) einreichen.
Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie Fragen zum Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Erhöhung ab 2025 auf 1685€.
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, während eine Ersatzpflegeperson die Betreuung übernimmt.
Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag die Betreuung übernimmt, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege.
Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege:
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Flexible Inanspruchnahme: Sie können die stundenweise Verhinderungspflege an so vielen Tagen im Jahr in Anspruch nehmen, wie Sie benötigen.
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Kein Einfluss auf das Pflegegeld: Die stundenweise Verhinderungspflege hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Pflegegeldes.
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Entlastung im Alltag: Sie ermöglicht Ihnen, auch bei kurzen Erledigungen oder Terminen entlastet zu werden.
Voraussetzungen:
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Pflegegrad 2 bis 5
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Die Pflege wird in der Regel durch Angehörige sichergestellt.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Extra-Tipp: Kombination mit Kurzzeitpflege: Der maximale Betrag kann sich auf bis zu 2.528€ erhöhen, wenn ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege hinzugefügt werden.
Ab dem 1. Juli 2025 ist eine 100-prozentige Übertragung des Budgets der Kurzzeitpflege auf das Budget der Verhinderungspflege möglich. Dann stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
