Entlastung auf Rezept: Ihre Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Manchmal gerät der Alltag plötzlich aus dem Takt: Eine unerwartete Krankheit, eine Operation oder die Ankunft eines Babys machen es unmöglich, den Haushalt wie gewohnt weiterzuführen. Wer übernimmt dann das Kochen, die Reinigung oder die Kinderbetreuung? Die gute Nachricht: In Deutschland haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Paragraphen § 38 SGB V und § 24h SGB V...