Entlastungsbetrag: Länger selbstbestimmt zu Hause leben
- Leichtmacher Alltagsbegleiter
- 9. Feb.
- 2 Min. Lesezeit

Das Leben hält oft unerwartete Wendungen bereit. Wenn Unterstützung im Alltag notwendig wird, ist der Entlastungsbetrag eine wertvolle finanzielle Hilfe. Er ermöglicht es Ihnen oder Ihren Angehörigen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und der vertrauten Umgebung zu bleiben. Dieser Beitrag unterstützt Sie dabei, den Alltag selbstständig zu gestalten und Ihre Lebensqualität zu erhalten.
Wer profitiert vom Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die zu Hause leben. Es spielt keine Rolle, ob Sie umfassende Pflege benötigen oder lediglich Unterstützung im Alltag wünschen. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen zu, solange Sie nicht in einem Pflegeheim wohnen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit 2024 beträgt der Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich. Ab 2025 erhöht er sich auf 131 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen: Dieser Betrag ist zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Er schmälert nicht Ihr Pflegegeld.
Entlastungsbetrag beantragen? Nicht nötig!
Gute Nachrichten: Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht extra beantragen. Sobald Ihr Pflegegrad festgestellt wurde und Sie zuhause leben, steht Ihnen dieser automatisch zu.
Budget clever nutzen: Übertrag ins Folgejahr
Sie haben den Entlastungsbetrag im laufenden Jahr nicht vollständig ausgeschöpft? Kein Problem! Nicht verbrauchtes Budget können Sie ins nächste Jahr übertragen. So steht Ihnen im Folgejahr ein höheres Budget zur Verfügung, wenn Sie im Vorjahr weniger Leistungen genutzt haben.
Achtung: Fristen für den Übertrag
Der Übertrag von nicht genutzten Beträgen aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Achten Sie also darauf, Ihr angespartes Geld rechtzeitig einzusetzen.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und vielseitig einsetzbar, um Ihren Alltag zu erleichtern. Hier einige Beispiele:
Haushaltshilfe: Unterstützung im Haushalt, wie Reinigung, Wäsche waschen oder Einkaufen.
Betreuungsleistungen: Hilfe bei der Alltagsgestaltung, zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder gemeinsame Hobbys.
Entlastungsleistungen: Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Besuchsdienste oder Begleitung zu Terminen.
Fazit: Mehr Lebensqualität durch den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Er ermöglicht es Ihnen, wichtige Hilfen im Alltag in Anspruch zu nehmen und dadurch Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu bewahren. Die Nutzung des Entlastungsbetrags hat keine Auswirkungen auf Ihr Pflegegeld.
Leichtmacher Alltagsbegleiter: Ihr Partner für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause
Wir von Leichtmacher Alltagsbegleiter verstehen Ihre Bedürfnisse und sind Ihr kompetenter Partner für individuelle Unterstützung im Alltag.
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie unser breites Leistungsspektrum nutzen:
Zuverlässige Haushaltshilfe: Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie tatkräftig im Haushalt, damit Sie sich entspannen und auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren können.
Individuelle Betreuungsleistungen: Wir gestalten Ihre Freizeit abwechslungsreich und aktiv. Ob Spaziergänge, Spiele oder Vorlesen – wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Entlastung im Alltag: Wir begleiten Sie bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen und vielem mehr. So bleiben Sie mobil und selbstständig.
Unkomplizierte Abrechnung: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Haben Sie Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu unseren Leistungen? Kontaktieren Sie uns noch heute! Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich und finden gemeinsam die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation.
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