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Entlastungsbetrag, Umwidmung & Co.: So holen Sie sich die optimale Pflegeunterstützung!

Liebe Leserinnen und Leser,

Pflege kann eine Herausforderung sein, aber Sie sind nicht allein! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen und die Pflege so angenehm wie möglich zu gestalten. Starten wir mit einem wichtigen Baustein: dem Entlastungsbetrag.





Wir helfen Ihnen, sich im Pflege-Dschungel zurechtzufinden. Daumen hoch für unsere Beratung!
Wir helfen Ihnen, sich im Pflege-Dschungel zurechtzufinden. Daumen hoch für unsere Beratung!

Entlastungsbetrag: Ihr Plus für mehr Lebensqualität


Der Entlastungsbetrag ist wie ein kleines Geschenk für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Mit 131 € monatlich (ab 2025) können Sie zusätzliche Leistungen finanzieren, die Ihren Alltag erleichtern und Ihnen mehr Lebensqualität schenken.


  • Beispiel 1: Stellen Sie sich vor, eine freundliche Unterstützung kommt ins Haus und hilft Ihnen bei der Wäsche, dem Abwasch oder der Reinigung der Wohnung. So bleibt mehr Zeit für Sie selbst oder für gemeinsame Unternehmungen mit Ihren Lieben.

  • Beispiel 2: Der Garten blüht, aber die Gartenarbeit fällt schwer? Mit dem Entlastungsbetrag können Sie einen Gärtner engagieren, der sich um die Beete, den Rasen oder die Hecke kümmert. So erstrahlt Ihr Garten in neuem Glanz, ohne dass Sie sich überanstrengen müssen.

  • Beispiel 3: Die Vorratskammer ist leer und der Einkauf steht an? Eine Unterstützungsperson kann Ihnen beim Einkaufen helfen, die Taschen tragen oder die Lebensmittel verräumen. So wird der Einkauf nicht zur Last, sondern zu einer angenehmen Erledigung.


Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient zur direkten Abrechnung von Dienstleistungen.


Umwidmung der Pflegesachleistung: Flexibilität, die sich auszahlt

Wussten Sie, dass Sie bis zu 40% Ihrer monatlichen Pflegesachleistungen umwidmen können? Das ist wie ein kleines Extra, das Ihnen viele Möglichkeiten eröffnet. Stellen Sie sich vor, Sie haben Pflegegrad 2 und erhalten 796 € im Monat. Davon können Sie 40% (318,40 €) umwidmen.

  • Beispiel 4: Sie könnten eine Haushaltshilfe engagieren, die Ihnen beim Putzen, Einkaufen oder Kochen hilft.

  • Beispiel 5: Oder Sie nutzen das Geld für eine zusätzliche Betreuung, die Ihnen Gesellschaft leistet, Sie zu Arztterminen begleitet oder gemeinsam mit Ihnen spazieren geht.


Der Clou: Sie haben nicht nur die zusätzliche Unterstützung, sondern durch die Umwidmung sogar einen Nettovorteil von 179,60€, da Sie ja nur 208,20€ weniger an Pflegegeld erhalten.



Pflegeleistungen 2025: Mehr Geld für Ihre Bedürfnisse

Apropos Pflegesachleistungen: Ab dem 1. Januar 2025 gibt es gute Nachrichten: Die Pflegesachleistungen wurden erhöht! Das bedeutet mehr finanzielle Unterstützung für Ihre Pflege und Betreuung. Hier die neuen Beträge im Überblick:

  • Pflegegrad 1: 0 €

  • Pflegegrad 2: 796 €

  • Pflegegrad 3: 1.497 €

  • Pflegegrad 4: 1.859 €

  • Pflegegrad 5: 2.299 €




Stundenweise Verhinderungspflege: Ihre Auszeit ist wichtig!

Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches. Aber auch sie brauchen mal eine Auszeit. Die stundenweise Verhinderungspflege macht es möglich. Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag im Einsatz ist, können Sie diese Leistung nutzen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird.

  • Beispiel 6: Sie haben einen wichtigen Arzttermin oder möchten einfach mal einen Nachmittag mit Freunden verbringen? Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, diese Zeit unbeschwert zu genießen.


Extra-Tipp: Ab Juli 2025 können Sie die Verhinderungspflege sogar mit der Kurzzeitpflege kombinieren und haben dann bis zu 3.539 Euro zur Verfügung!


Persönliches Budget: Ihr Weg zur Selbstbestimmung

Das Persönliche Budget ist ein tolles Angebot für Menschen mit Behinderung. Es ermöglicht Ihnen, die Leistungen, die Sie für Ihre Teilhabe am Leben benötigen, selbst zu bestimmen und zu organisieren.

  • Beispiel 7: Sie möchten selbst entscheiden, wer Sie im Alltag unterstützt, welche Freizeitaktivitäten Sie unternehmen oder welche Weiterbildungen Sie besuchen? Mit dem Persönlichen Budget haben Sie die Freiheit, Ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.


Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen zu den Pflegeleistungen, der Umwidmung oder dem Persönlichen Budget? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, die Möglichkeiten der Pflegeleistungen besser zu verstehen. Denn Ihre Pflege sollte so individuell sein wie Sie selbst!

 
 
 

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