Das neue Entlastungsbudget: Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige ab 1. Juli 2025!
- Leichtmacher Alltagsbegleiter

- 9. Juli 2025
- 2 Min. Lesezeit
Liebe Leserinnen und Leser, liebe pflegende Angehörige,
es gibt gute Neuigkeiten für alle, die sich um pflegebedürftige Menschen kümmern! Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die das Leben vieler Familien erleichtern wird: Das sogenannte Entlastungsbudget, das die bisherigen Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Gesamtbetrag bündelt.

Was ist das Entlastungsbudget und was ändert sich?
Bisher waren Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege getrennte Leistungsansprüche mit jeweils eigenen Budgets und Regelungen. Das konnte in der Praxis zu Komplikationen führen, wenn beispielsweise das Budget für die eine Leistung bereits ausgeschöpft war, aber die Notwendigkeit für die andere bestand.
Mit dem neuen Entlastungsbudget werden diese beiden Leistungen zusammengefasst. Das bedeutet für Sie:
Ein gemeinsamer Topf: Sie haben ab dem 1. Juli 2025 Zugriff auf ein Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, das Sie flexibel für Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege einsetzen können.
Mehr Flexibilität: Sie entscheiden selbst, wie Sie dieses Budget aufteilen. Benötigen Sie beispielsweise mehr Verhinderungspflege, weil Sie einen längeren Urlaub planen, oder eher Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen? Das neue System gibt Ihnen die Freiheit, diese Entscheidungen an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Bürokratische Vereinfachung: Die Zusammenlegung soll auch den administrativen Aufwand reduzieren und die Beantragung sowie Abrechnung vereinfachen.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – eine kurze Erinnerung
Zur Auffrischung, hier noch einmal kurz die Definitionen der beiden Leistungen, die nun im Entlastungsbudget zusammenfließen:
Kurzzeitpflege: Sie dient dazu, die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung sicherzustellen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sinnvoll sein.
Verhinderungspflege: Diese Leistung kommt zum Tragen, wenn die private Pflegeperson (z.B. Familienmitglieder, Freunde) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann. In diesem Fall werden die Kosten für eine Ersatzpflegekraft (ambulanter Pflegedienst, private Pflegeperson) übernommen.
Wer profitiert vom neuen Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu. Es ist eine wichtige Maßnahme, um pflegende Angehörige besser zu unterstützen, ihnen Freiräume zu schaffen und die häusliche Pflege langfristig zu sichern.
Nutzen Sie das Entlastungsbudget für unsere Alltagshilfen!
Das Tolle am neuen Entlastungsbudget ist, dass Sie es auch für unsere stundenweise Verhinderungspflege nutzen können! Wenn Sie eine Auszeit brauchen, weil Sie einen Arzttermin haben, einkaufen möchten oder einfach nur mal durchatmen wollen, springen wir gerne ein. Unsere qualifizierten Mitarbeiter unterstützen Sie und Ihren Angehörigen im Alltag, sei es bei der Haushaltsführung, bei Begleitungen außer Haus oder einfach als Gesellschaft. Und das Beste daran: Wenn Sie unsere Leistungen als stundenweise Verhinderungspflege über das Entlastungsbudget abrechnen, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. So können Sie die dringend benötigte Entlastung in Anspruch nehmen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie individuell, wie Sie das Entlastungsbudget optimal für unsere Angebote einsetzen können!



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